Schulrat

Aufgaben des Schulrates
- Der Schulrat besteht aus sieben Mitgliedern (1 Mitglied pro Schulkreisgemeinde, Reigoldswil 2 Mitglieder), die gemäss den jeweiligen Gemeindeordnungen vom Gemeinderat oder vom Volk gewählt werden.
- Die Aufgaben sind im Bildungsgesetz (SGS 640) und in der Verordnung für die Sekundarschule (SGS 642.11 §47) geregelt.
- Ist zuständig für richtungsweisende Fragen der Schule (strategische Leitung)
- Wählt als Anstellungsbehörde die Schulleitung
- Führt regelmässig Mitarbeitergespräche mit den Mitgliedern der Schulleitung
- Stellt auf Antrag der Schulleitung Lehrerinnen und Lehrer unbefristet an
- Genehmigt das Schulprogramm
- Ist verantwortlich für die Durchführung der internen Evaluation
- Ist verantwortlich für die Umsetzung der internen und externen Evaluationsergebnisse
- Vertritt die Anliegen der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft
- Vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit
- Ist Beschwerde- und Rekursinstanz
- Amtet als Entscheidungsinstanz bei Schulausschlussverfahren
- Hat das Recht, auf Voranmeldung den Unterricht zu besuchen
- Die Mitglieder der Schulleitung sowie eine vom Konvent gewählte Vertretung der Lehrpersonen nehmen mit beratender Stimme (ohne Stimmrecht) Einsitz im Schulrat.
Instanzenweg / Dienstweg
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