Schulrat

Fischer Lena, Präsidentin

Bielgasse 3, 4425 Titterten, Vertretung der Gemeinde Titterten

079 516 56 07

lena.fischer@sbl.ch
Sutter Johannes, Vizepräsident

, Vertretung der Gemeinde Arboldswil

079 339 88 33

johannes.sutter@sbl.ch
Dürrenberger Marisa

, Vertretung der Gemeinde Reigoldswil

079 436 77 65

marisa.duerrenberger@sbl.ch
Gasperina Fabio

, Vertretung der Gemeinde Reigoldswil

079 197 89 32

fabio.gasperina@sbl.ch
Gerber Yvonne

, Vertretung der Gemeinde Lauwil

061 941 19 08

yvonne.gerber@sbl.ch
Huber Monika

, Vertretung der Gemeinde Bretzwil

061 941 13 90

monika.huber@sbl.ch
Recher Beat

, Vertretung der Gemeinde Ziefen

061 931 32 41

beat.recher@sbl.ch

 

Aufgaben des Schulrates

  • Der Schulrat besteht aus sieben Mitgliedern (1 Mitglied pro Schulkreisgemeinde, Reigoldswil 2 Mitglieder), die gemäss den jeweiligen Gemeindeordnungen vom Gemeinderat oder vom Volk gewählt werden.
  • Die Mitglieder der Schulleitung sowie eine vom Konvent gewählte Vertretung der Lehrpersonen nehmen mit beratender Stimme (ohne Stimmrecht) Einsitz im Schulrat.
  • Die Aufgaben sind im Bildungsgesetz (SGS 640) und in der Verordnung für die Sekundarschule (SGS 642.11 §47) geregelt.

Allgemeiner Auftrag

  •         Der Schulrat bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
  •        Er nimmt eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten ein und kann diese hierfür zu Gesprächen aufbieten.

Personalführung

  •         Er übt ein Mitbestimmungsrecht bei der Anstellung neuer Schulleitungsmitglieder durch eine Vertretung im Wahlgremium aus.
  •         Die Präsidentin/ der Präsident beurteilt gemeinsam mit der Leitung Sekundarschulen im AVS regelmässig die Leistung der Rektorin/ des Rektors im Rahmen des Mitarbeitendengesprächs.
  •         Der Schulrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben in Absprache mit der Schulleitung und den Lehrpersonen Unterrichtsbesuche machen.

Schulprogramm und Qualität

  •         Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
  •         Er berät die Evaluationsergebnisse und die Erkenntnisse aus den Aufsichtsprozessen, erarbeitet gemeinsam mit der Schule die daraus abgeleiteten Massnahmen und genehmigt die Massnahmen aus der internen Evaluation.

Beschwerden und Disziplin

  •         Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung in schülerinnen- und schülerbezogenen Angelegenheiten, ausser bei Schulausschlüssen.