Schulrat

Fischer Lena, Präsidentin
Bielgasse 3, 4425 Titterten, Vertretung der Gemeinde Titterten
079 516 56 07
lena.fischer@sbl.ch
Sutter Johannes, Vizepräsident
, Vertretung der Gemeinde Arboldswil
079 339 88 33
johannes.sutter@sbl.ch
Aufgaben des Schulrates
- Der Schulrat besteht aus sieben Mitgliedern (1 Mitglied pro Schulkreisgemeinde, Reigoldswil 2 Mitglieder), die gemäss den jeweiligen Gemeindeordnungen vom Gemeinderat oder vom Volk gewählt werden.
- Die Mitglieder der Schulleitung sowie eine vom Konvent gewählte Vertretung der Lehrpersonen nehmen mit beratender Stimme (ohne Stimmrecht) Einsitz im Schulrat.
- Die Aufgaben sind im Bildungsgesetz (SGS 640) und in der Verordnung für die Sekundarschule (SGS 642.11 §47) geregelt.
Allgemeiner Auftrag
- Der Schulrat bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
- Er nimmt eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten ein und kann diese hierfür zu Gesprächen aufbieten.
Personalführung
- Er übt ein Mitbestimmungsrecht bei der Anstellung neuer Schulleitungsmitglieder durch eine Vertretung im Wahlgremium aus.
- Die Präsidentin/ der Präsident beurteilt gemeinsam mit der Leitung Sekundarschulen im AVS regelmässig die Leistung der Rektorin/ des Rektors im Rahmen des Mitarbeitendengesprächs.
- Der Schulrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben in Absprache mit der Schulleitung und den Lehrpersonen Unterrichtsbesuche machen.
Schulprogramm und Qualität
- Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
- Er berät die Evaluationsergebnisse und die Erkenntnisse aus den Aufsichtsprozessen, erarbeitet gemeinsam mit der Schule die daraus abgeleiteten Massnahmen und genehmigt die Massnahmen aus der internen Evaluation.
Beschwerden und Disziplin
- Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung in schülerinnen- und schülerbezogenen Angelegenheiten, ausser bei Schulausschlüssen.