Infos A-Z
1. Geltungsbereich
Die Absenzenordnung regelt das Absenzen- und Dispensationswesen.
2. Zweck
Die Absenzenordnung stellt eine einheitliche Absenzenregelung an der Schule sicher.
3. Grundsatz
Als Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit von der Schule. Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumnis des Unterrichts ohne erbrachte Entschuldigung.
4. Entschuldigungsgründe
Als Entschuldigungsgründe gelten insbesondere:
Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers höhere Gewalt (insbesondere Witterungs- und Strassenverhältnisse, die den Schulbesuch verunmöglichen)Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen
5. Meldung der Absenz
Die zuständige Klassenlehrperson ist unmittelbar nach Eintreten eines Entschuldigungsgrundes zu benachrichtigen (Telefon, SMS, mail, Info durch Mitschülerin oder Mitschüler). Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall von mehr als fünf Tagen kann die Klassenlehrperson von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis verlangen. Fachlehrpersonen melden kurzfristige Absenzen der Klassenlehrperson mündlich oder schriftlich resp. erfasst den fehlenden Schüler/die fehlende Schülerin in schulNetz. Jede Absenz ist durch eine schriftliche Entschuldigung mit Elternunterschrift mit dem offiziellen Formular “Absenzenkontrolle“ bis spätestens 10 Tage nach Wiedereintritt in den Unterricht zu entschuldigen. Verspätungen werden ebenfalls in schulNetz erfasst.
6. Besonderes
Arztbesuche oder Therapien sind nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren.
7. Nacharbeiten des verpassten Stoffes
Die Schülerinnen und Schüler haben sich bei Schulversäumnissen selbst über den verpassten Stoff und über Nachholarbeiten zu informieren. Verpasste Prüfungen werden in der Regel nach der Abwesenheit nachgeholt. Bei längerer Abwesenheit empfehlen wir, sich bei Klassenkameraden laufend über den Schulbetrieb und die Hausaufgaben zu orientieren. Treten Probleme auf, sollte mit der Klassenlehrperson Kontakt aufgenommen werden.
8. Absentismus (Schwänzen)
Bei Verdacht auf “Schuleschwänzen“ werden die Eltern zu einem Gespräch eingeladen. Zu diesem Gespräch kann die Klassenlehrperson und/oder die Schulsozialarbeit beigezogen und Massnahmen (z.B. Zielvereinbarungen gemäss Disziplinarplan) beschlossen werden.
9. Sanktionen
Unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt (Anzahl Einzellektionen) und werden mit folgenden Massnahmen geahndet: Strafarbeit, Sozialarbeit und/oder Arrest von mindestens dem zeitlichen Umfang der Absenz. Im Wiederholungsfall oder bei einem längeren Fernbleiben kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten auf Antrag der Schulleitung ermahnen und/oder mit Busse bestrafen.
Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter an einer Behinderung oder chronischen Krankheit leidet, (z.B. Sehschwäche, Hörschwäche, Asthma, Legasthenie, Bewegungsstörungen usw.) so bitten wir Sie, dies der Klassenlehrperson anzuvertrauen. Vereinbaren Sie mit ihm/ihr, ob er/sie die Kolleginnen und Kollegen orientieren soll oder darf.
Checks sind formative Leistungstests und dienen der individuellen Förderung und als Orientierungshilfe im Hinblick auf einen Übertrittsentscheid. Sie finden in der 2. Klasse (Check S2) und in der 3. Klasse (Check S3) statt. Die Resultate sind Bestandteil des Abschlusszertifikats am Ende der Sekundarschulzeit.
Die Disziplinarordnung ebnet uns den Weg zu einem freundlichen Zusammenleben, das von Respekt, Achtung und Verständnis aller Beteiligten gekennzeichnet ist. Auf diesem Weg kann es nötig sein, Grenzen der individuellen Freiheit zu definieren. Dies bestärkt alle Schülerinnen und Schüler darin, Regeln, die ein positives Zusammenleben ermöglichen, als wertvoll zu erkennen und anzuwenden. Das Erkennen und Zugeben des eigenen Fehlverhaltens und nicht die Sanktionen stehen dabei im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen die Verantwortung für ihr Handeln und tragen die Folgen und Konsequenzen. Mit Hilfe von Zielvereinbarungen und dem internen Disziplinarplan begegnen wir allfälligem Fehlverhalten der Schülerinnen und Schüler.
Der Schulrat kann auf Antrag der Schulleitung Schülerinnen und Schüler bis zu acht Wochen vom Unterricht ausschliessen. In diesen Fällen strebt die Schulleitung eine ausserschulische Betreuungsmassnahme (z.B. TimeOut BL) an.
Die Stundentafel regelt die zu unterrichtenden Fächer sowie die Lektionenanzahl.
Untenstehende Auflistung zeigt die Fächer und deren Kürzel, welche an unserer Schule unterrichtet werden. Die Wahlpflichtfächer (WPF) sowie das ergänzende Angebot (EA) sind in SAL detailliert beschrieben. Die Anmeldung dazu erfolgt ebenfalls über eSchool in SAL.
AIP | Anwendung Informatik Programme |
BCP | Biologie mit Chemie Praktikum |
BG | Bildnerisches Gestalten |
B | Biologie |
BK | Backen + Kochen |
BO | Berufliche Orientierung |
C | Chemie |
CPa | Chemiepraktikum Gruppe A |
CPb | Chemiepraktikum Gruppe B |
D | Deutsch |
DaZ | Deutsch als Zweitsprache |
E | Englisch |
ERG | Ethik, Religion, Gemeinschaft |
EXP | Experimentierkurs Biologie |
F | Französisch |
FaZ | Französisch als 2. Fremdsprache |
FuD | Förderunterricht Deutsch |
FuM | Förderunterricht Mathematik |
GG | Geografie |
GS | Geschichte |
HW | Hauswirtschaft |
HWa | Hauswirtschaft Gruppe A |
HWb | Hauswirtschaft Gruppe B |
isfHU | ISF Heilpädagogische Unterstützung |
isfSU | ISF Sozialpädagogische Unterstützung |
LI | WPF LINGUA Italienisch |
LL | WPF LINGUA Latein |
M | Mathematik |
MI | Medien & Informatik |
MINT | WPF MINT |
MU | Musik |
P | Physik |
PH | Physik |
PHP | Physik Praktikum |
PPa | Physikpraktikum Gruppe A |
PPb | Physikpraktikum Gruppe B |
SC | Schach |
SPK | Sport Knaben |
SPM | Sport Mädchen |
SSP | Schulsport (Unihockey, Volleyball, Fussball) |
TcG | WPF Technisches Gestalten |
TR | Theater |
TS | Tastaturschreiben |
TxG | WPF Textiles Gestalten |
TZ | Tanzen |
W | Werken |
WW | Weihnachtswerkstatt |
Für Schullager und Schulreisen werden Beiträge von maximal CHF 16.-/Tag erhoben. Bei finanziellen Engpässen können sich Erziehungsberechtigte bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung melden.
- Das Schulareal wird genau definiert. In den Klassenzimmern hängt ein Plan des Schulareals auf. Dieses Areal darf während der Schulzeit (Unterrichtszeit und Pausen) von den Schülerinnen und Schülern nicht verlassen werden. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung. Verstösse werden geahndet und den Eltern gemeldet.
- Auf dem ganzen Schulareal (inkl. dem Schulareal der Primarschule) gilt striktes Alkohol- und Rauchverbot. Zuwiderhandlungen werden disziplinarisch geahndet (Elternbrief und Arrest am Mittwoch Nachmittag).
- Im Schulhaus und auf dem ganzen Schulareal ist auf gute Ordnung zu achten. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich, das Schulhaus und die Umgebung sauber zu halten. Abfälle gehören in die Kübel, Pet-Flaschen in die dafür bereitgestellten Behälter.
- Töffli, Velos und Autos werden auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt.
- In allen Schulgebäuden ist das Fahren mit Kickboards, Skateboards und Inline-Skates sowie anderen Gefährten aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Sobald die Schülerinnen und Schüler das Schulareal betreten, wird das Handy ausgeschaltet und in der Schultasche versorgt. Die Nutzung des Handys ist weder vor den Gebäuden noch im Schulhaus erlaubt. Dies gilt für den ganzen Tag. Bei Nichteinhalten der Regel wird das Handy eingezogen und erst nach Schulschluss ab 15.20 h zurückgegeben.
Die Nutzung elektronischer Geräte (z.B. iPhone, iPad, Laptop, iPod, Spielkonsolen etc.) im Unterricht bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Lehrperson. - Missbräuchliche Benutzung des Mobiltelefons (z.B. Verstösse gegen die Regeln des Anstands in Chats, Cybermobbing, filmen oder fotografieren in Umkleidekabinen oder im Unterricht etc.) wird nicht geduldet und kann zu Sanktionen bis zum Schulausschluss führen.
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände, auch Spielzeugwaffen, sind verboten und werden eingezogen.
- Die Kleidung der Schülerinnen und Schüler an der Schule ist nicht gewaltverherrlichend, nicht provokativ und nicht anstössig - verboten sind z.B. Springerstiefel, Kämpferhosen, Bomberjacken etc.
- Für Vandalismus im und am Schulgebäude werden die Verursacher zur Rechenschaft gezogen. Nebst Wiedergutmachung müssen sie mit disziplinarischen Massnahmen rechnen.
- Das Werfen von Schneebällen gegen Gebäude und Einrichtungen ist verboten. Erlaubt ist es nur auf dem Sportplatz.
- Beschädigungen meldet der Verursacher der Klassenlehrperson und evtl. dem Hauswart. Für Schäden haftet der Verursacher.
- Schülerinnen und Schüler betreten das Lehrerzimmer nur mit Erlaubnis einer dort anwesenden Lehrperson.
- Nach dem Läuten begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich ins Klassenzimmer und halten die Arbeitsunterlagen für die folgende Stunde bereit. Ausnahme: Spezialzimmer, die geschlossen sind. Die Klasse wartet ruhig vor dem Zimmer, bis die Lehrperson öffnet.
- Der Aufenthalt in Spezialräumen (Turnhallen, Hauswirtschaft, Handarbeits- und Werkräumen, Bibliothek, Medienraum, Informatikraum, Musikzimmer, Naturkundezimmer, Zeichnungszimmer) ist nur mit Bewilligung einer Lehrperson gestattet.
- Wegen den unterschiedlichen Unterrichtszeiten der Primar- und Sekundarschule haben die Schülerinnen und Schüler in den Zwischenpausen darauf Rücksicht zu nehmen und Lärm zu vermeiden. In den Gängen und im Foyer herrscht Ruhe.
- Ausserhalb der dafür bestimmten Flächen dürfen im Schulhaus keine Poster und Ähnliches aufgehängt werden.
- In der Zehnuhrpause verlassen in der Regel alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus. Die Zimmer werden abgeschlossen.
- Der Pausenplatz vor dem Hauswirtschafts- und Turnhallentrakt ist für die Primarschülerinnen und –schüler reserviert. Für sie ist dort das Ballspiel erlaubt. Die älteren Schülerinnen und Schüler dürfen sich dort nur aufhalten, wenn sie die Jüngeren weder behindern noch stören.
- Der Platz vor dem Schulhaus bleibt für Minitennis, Tischtennis und Badminton reserviert. Ballspiele wie Volleyball, Basketball und Fussball sind auf den Sportplätzen (roter Aussenplatz und evtl. Rasen) möglich. Die Street Soccer Anlage auf dem Pausenplatz der Primarschule darf von den Sekundarschülern nicht benutzt werden.
- Die Benutzung der Bibliothek und des Aufenthaltsraums werden in einer Benutzerordnung geregelt. Grundsätzlich gelten die Regeln der Haus- und Pausenordnung.
- Die Pausenaufsicht erhält ein Pflichtenheft.
- Die Zimmerchefs erhalten ein Pflichtenheft. Es wird im Klassenzimmer aufgehängt.
- Verstösse gegen die Haus- und Pausenordnung werden von der betreffenden Lehrperson, der Klassenlehrperson und/oder in schwerwiegenden Fällen und Wiederholungsfällen von der Schulleitung geahndet.
Die Ausgleichskassen verlangen für Schülerinnen und Schüler ab dem 16. Altersjahr eine schriftliche Bestätigung des Schulbesuchs von der Schule. Die Schuladministration stellt auf Wunsch das entsprechende Formular aus.
Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom Dezember 2017 betragen die maximalen Kosten bei einem obligatorischen Lager oder einer Schulreise Fr. 16.00 / Tag. Während der Kurswoche betragen die maximalen Kosten für die freiwilligen Lager Fr. 40.00 / Tag.
Der/Die Laufbahnverantwortliche ist für die Begleitung und Koordination aller Abläufe im Berufswahlprozess an einer Schule verantwortlich.
Die zuständige laufbahnverantwortliche Person ist einerseits die Ansprechperson für Fragen, Anliegen und Angeboten aus der Wirtschaft. Andererseits ist sie Ansprechperson für Fragen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, welche die Klassenlehrpersonen nicht beantworten kann.
Intern schaut die laufbahnverantwortliche Person, dass die Begleitung der Jugendlichen in die Berufswelt koordiniert abläuft und bewährte Prozesse weiterlaufen sowie Verbesserungsmöglichkeiten geprüft und umgesetzt werden.
Weitere Informationen zur schulischen Laufbahn finden Sie hier.
Tim Sprenger
Laufbahnverantwortlicher
Sek Reigoldswil
Das Lernatelier ist ein niederschwelliges Angebot der Schule und kann von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden. Die Lektionen sind betreut, beaufsichtigt, im Stundenplan verankert. Es kann mit Anmeldung für einen selber gewählten Zeitraum für spezifische Themen und Fragen als unterstützende Nachhilfestunde genutzt werden.
Es ist auch möglich, das Lernatelier ohne Anmeldung für Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen zu besuchen. Die genauen Angaben wann die Lernatelier-Lektionen stattfinden sind in der Anmeldung enthalten. Die Anmeldung finden Sie hier.
Das Berufsintegrationsprojekt LIFT verfolgt das Ziel, die Jugendlichen beim Übergang von der Sekundarschule in die Berufswelt zu unterstützen. Durch einen frühzeitigen Kontakt mit der Arbeitswelt werden die Jugendlichen gezielt darauf vorbereitet. LIFT richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der 2. Klasse im Leistungszug A, die sich auf die Arbeitswelt vorbereiten möchten und so ihre Chancen für eine Berufslehre steigern können. In ca. 20 wöchentlichen Kurzeinsätzen von 3 Stunden im Verlaufe eines Schuljahres arbeiten Jugendliche in zwei Betrieben. Sie können so regelmässige praktische Berufserfahrungen sammeln und damit ihr Selbstwertgefühl stärken.
Weiterführende Informationen zum Projekt LIFT finden Sie hier.
Weitere Fragen beantwortet gerne unser LIFT-Verantwortlicher.

Die Mediothek der Sekundarschule Reigoldswil ist für die Schülerinnen und Schüler sowie auch für die Lehrpersonen Informations- und Entspannungsraum zugleich. Die Umgebung der Bibliothek bietet eine ruhige Atmosphäre, in welcher die Schülerinnen und Schüler konzentriert arbeiten oder sich in den Pausen erholen können. In der Bibliothek sind zurzeit eine Vielzahl von Medien vorhanden, auf welche zugegriffen werden kann. Neben den zahlreichen Büchern finden sich auch immer aktuelle Zeitschriften wie GEO, Geolino, PM oder Spick, ergänzt durch viele DVDs und Blurays.
Die Gruppentische in der Bibliothek, an welchen mit allen Medien und unterstützt durch Laptops und Tablets gearbeitet werden kann, bieten zusätzlich den nötigen Arbeitsraum für die Schülerinnen und Schüler. Damit ist die Mediothek Informations- und Rückzugsort zugleich.
Die Mediotheksleitung steht den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern jederzeit zur Verfügung und geht individuell auf Anfragen ein.
Dominik Styger
Leitung Mediothek
dominik.styger@sbl.ch
Gesunde Schule
Die Jugendlichen stehen bei uns im Zentrum und liegen uns am Herzen!
Die Arbeitsgruppe „Gesunde Schule» besteht aus Lehrpersonen aus dem Kollegium, dem Schulsozialdienst, mindestens einem Mitglied der Schulleitung, einem Mitglied des Schulrats, zwei Schülerinnen und Schülern sowie zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Erziehungsberechtigten.
Die Mitglieder der Gruppe beschäftigen sich mit der Gesundheitsförderung und Präventionsarbeit an unserer Schule. Sie organisieren Anlässe und Projekte aller Art, berichten dem Konvent über ihre Aktivitäten und binden ihn je nach Möglichkeit ein. Das gemeinsame Ziel soll sein, dass sich die Jugendlichen an unserer Schule wohl und sicher fühlen – und gleichzeitig das nötige Rüstzeug für ihren turbulenten Alltag in der Schule und auch in der Gesellschaft allgemein erhalten.
Einige Beispiele aus unserer Schule (bereits durchgeführt oder in Planung):
- Elternabende zu diversen Themen wie z.B. Cybermobbing, Internetsucht etc.
- Kunst- und Kulturtag
- Durchführung Apfelwochen und Milchtag
- Bereitstellung von Powermüesli und – säckli an verschiedenen Anlässen
- Weiterbildung «Feedback-Kultur» an unserer Schule
- Organisation Dekorationsmorgen
Schulgesundheit Baselland
Hier finden Sie weitere Informationen zur Schulgesundheit Baselland.
Die Projektarbeit wird in der 3. Klasse geschrieben und mit 1 Jahreslektion, welche dem Fach Deutsch entnommen wird, ressourciert. Die Rahmenbedingungen, Erwartungen, Termine und die Bewertung sind im schulinternen Konzept beschrieben. Dieses wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres abgegeben und mit ihnen besprochen.
Der Lehrplan schreibt mit der Projektarbeit zu erfüllende Lernziele und einen zu erlangenden Kompetenzaufbau fest. Um diese Ziele und Kompetenzen zu erreichen, wird Unterrichtszeit (1 Jahreslektion Deutsch) eingesetzt. Im Sinne einer Überprüfung der Lernzielerfüllung und des Kompetenzaufbaus werden an unserer Schule Teilprodukte der Projektarbeit (Prozess und Produkt zu 2/3, Präsentation zu 1/3) als Einzelnote für das Fach Deutsch mit einer Note bewertet.
Kenntnisse über Informations- und Kommunikationstechnologien – und dazu gehört auch das Internet – sind eine wichtige Vorbereitung auf die weiterführende Schul- und Berufsausbildung. Unsere Schule möchte, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Werkzeuge nutzen können. Dazu müssen die folgenden Regeln beachtet werden.
Ziel der Internetnutzung
Das Internet dient als Unterrichtsmedium der Informationsbeschaffung und kann auf vielfältige Art und Weise das Lernen unterstützen.
Informatikzimmer
Internet wird im Rahmen des Unterrichtes genutzt. Die Lehrpersonen erteilen entsprechende Aufträge und betreuen und beaufsichtigen den Medieneinsatz.
Mediothek
Internet kann während den Öffnungszeiten der Mediothek für den Unterricht, wie auch privat genutzt werden. Die Aufsichtspersonen (Mediothekare, Pausenaufsicht, ...) betreuen und beaufsichtigen den Medieneinsatz.
Verpflichtungen der Benutzerinnen und Benutzer
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine Dateien (Texte, Bilder, Musik ...) herunterzuladen, zu speichern oder zu verbreiten, die gegen die Menschenwürde verstossen, insbesondere pornografischen, rassistischen oder rechtsextremen Inhalt haben oder zur Gewalt aufrufen. Ebenso dürfen keine Texte, Bilder, etc. abgesendet werden, die den Ruf einzelner Personen und auch der Schule beeinträchtigen. Wer E-Mails absendet, muss mit seinem Namen dafür einstehen und sich bewusst sein, dass keine Empfänger beleidigt werden dürfen.
Herunterladen von Musik-Dateien und Software ist generell untersagt. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind unbedingt zu beachten.
Manipulationen und Veränderungen an den Arbeitsstationen (Software und Hardware), wie auch der Zugriff auf interne und externe Systeme, die bei ordentlichem Gebrauch nicht benötigt werden, sind untersagt. Private Geräte für den Einsatz im Unterricht sind erlaubt. Das WLAN darf gemäss den Anweisungen der Lehrperson nur für schulische Zwecke genutzt werden.
Was geschieht bei Nichteinhaltung der Regeln?
Die Schulleitung wird informiert. Sie entscheidet über angemessene Sanktionen und leitet bei Straftatbeständen die notwendigen Schritte ein. Aufgrund eines konkreten Verdachts können persönliche Dateien im Schulnetzwerk von der Schulleitung eingesehen werden.
Veröffentlichungen der Schule im Internet
Im Unterricht werden in verschiedenen Fächern IKT-Projekte durchgeführt, die dann auf der Schulhomepage platziert werden können. Dabei werden die Empfehlungen des kantonalen Datenschutzbeauftragten eingehalten (z.B. keine Adressen, keine Porträtfotos, keine privaten Angaben von Schülerinnen und Schülern und ihren Familien). In besonderen Fällen können Lehrpersonen die Zustimmung der Eltern einholen. Eltern, die gegen die Veröffentlichung von Daten im Internet sind, melden sich bei Klassen- oder Fachlehrpersonen.
- Die Karte steht den an der Sekundarschule Reigoldswil angemeldeten SuS während der Schulzeit zur Verfügung.
- Die Karte dient als Kopierkarte sowie auch als Schülerausweis. Die entsprechenden Schülermarken werden die SuS nach den Sommerferien erhalten.
- Die Karte ist mit einem Geldbetrag geladen und dieser steht für Folgendes zur Verfügung:
- Ausdruck und Kopien von Bewerbungen
- Unterrichtsbezogene Ausdrucke
- Unterrichtsbezogene Kopien
- Ausdrucke für Projektarbeiten
- Kosten pro Kopie bzw. Ausdruck A4:
- schwarz/weiss Fr. 0.10
- farbig Fr. 0.20
- Wenn der Betrag aufgebraucht ist, müssen die SuS die Kopien und Ausdrucke selber bezahlen. Die SuS können dann gegen Barzahlung die Karte bei der Schuladministration aufladen lassen. Achtung: Nicht aufgebrauchte Beträge können bei der Abgabe der Karte nicht zurückerstattet werden!
- Die Karte ist nach Austritt aus der Sekundarschule Reigoldswil nicht mehr gültig und wird am Ende der Schulzeit wieder abgegeben.
- Verlorengegangene oder defekte Karten werden gegen eine Gebühr von Fr. 10.00 ersetzt.
Bei Fragen und Problemen dürfen Sie sich an die Schuladministration wenden.
In Zusammenarbeit mit den Pfarrpersonen der angehörenden ref. Kirchgemeinden ist der freiwillige Religionsunterricht wie folgt gestaltet:
- in der 1. Klasse werden zwei Religionstage (überkonfessionell) durchgeführt.
- in der 2. Klasse wird ein Reliweekend durchgeführt.
- in der 3. Klasse wird ein Konfweekend (Vorbereitung der Konfirmation) durchgeführt.
Bei Fragen zum Unterricht ist die zuständige Pfarrperson der entsprechenden Kirchgemeinde zuständig.
An der Sekundarschule Reigoldswil ist eine gemeinsame Schnupperlehre für alle Leistungszüge in der 2. Klasse vorgesehen. Während dieser Zeit werden die Schüler und Schülerinnen von einer Lehrperson im Schnupperbetrieb besucht. Es wird ein Schnupperlehrbericht zuhanden der Klassenlehrperson erstellt.
Weitere individuelle Schnupperlehren sind anschliessend möglich, aber nur dann sinnvoll, wenn sich die Schülerinnen und Schüler schon intensiv mit Berufswahlfragen beschäftigt haben. Zusätzliche Schnupperlehren in der Schulzeit werden in der Regel sehr kulant bewilligt. Dazu ist spätestens 10 Tage vorher ein entsprechendes Gesuch über die Klassenlehrperson an die Schulleitung zu stellen. Fällt die Schnupperlehre in die Schulzeit, so haben die Schülerinnen und Schüler einen Bericht zuhanden der Klassenlehrperson zu verfassen. Der verpasste Schulstoff wird selbständig nachgearbeitet und allfällige Prüfungen müssen nachgeholt werden.
Unsere Schule führt jedes Jahr Besuchstage durch. In der Terminliste finden Sie die Daten der Besuchstage.
Nach gegenseitiger Vereinbarung zwischen Eltern und Lehrpersonen sind Besuche auch ausserhalb dieser Besuchstage möglich.
Unsere Schule bildet gemeinsam mit der Sekundarschule Waldenburgertal seit dem Landratsentscheid vom 28.1.2010 zu den Sekundarschulstandorten den «Sekundarschulkreis Frenkentäler». Die Klassenbildung hat innerhalb dieses Sekundarschulkreises zu erfolgen. Daher können Schülerinnen und Schüler dem Standort Reigoldswil oder dem Standort Oberdorf zugewiesen werden.
Schulprogramm (PDF)
«Die Schulsozialarbeit – im Dienst der Kinder und Jugendlichen» Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden zu unterstützen und begleiten sowie ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen im (Schul-) Alltag zu fördern. Schulsozialarbeit handelt vertraulich und sucht Lösungen im direkten persönlichen Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Eltern und vernetzt sie mit Fachstellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Sie untersteht der beruflichen Schweigepflicht.
Die Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges Angebot, welches von jeder Schülerin und jedem Schüler genutzt werden kann. Das Erstgespräch kann durch Lehrpersonen oder Erziehungsberechtigte initiiert werden. Die weitere Inanspruchnahme der Angebote der SSA ist freiwillig. Die Erziehungsberechtigten können sich auch bei familiären Sorgen und Erziehungsfragen an den Schulsozialdienst wenden.
Schulsozialarbeit ist für:
- Schülerinnen, Schüler
- Lehrpersonen
- Erziehungsberechtigte
- Behörden
Schulsozialarbeit will:
- beraten
- unterstützen
- begleiten
- vermitteln
Schulsozialarbeit ist:
- leicht erreichbar
- vertraulich
- persönlich
Kontaktperson:
Harry Barelds
Unser Angebot der speziellen Förderung richtet sich nach den kantonalen Vorgaben. Hier finden Sie weitere Angaben.
Bei Fragen zur speziellen Förderung wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Seit dem Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 2020 erhalten Schülerinnen und Schüler, welche einen Schulweg von mehr als sechs Leistungskilometer haben, eine Beteiligung an die Kosten eines Jahres-U-Abos (aktuell 80%).
Für unsere Schule bedeutet es, dass sämtliche Familien aus den Gemeinden Arboldswil, Bretzwil sowie Titterten von dieser Entschädigung profitieren. Aus den anderen Gemeinden gibt es jedoch auch Schülerinnen und Schüler mit einem längeren Schulweg, welche Anrecht auf die Transportentschädigung haben.
Das Vorgehen an unserer Schule ist wie folgt:
Anfangs Schuljahr erhalten die Familien aus den Gemeinden Arboldswil, Bretzwil und Titterten ein Schreiben, in welchem ihnen mitgeteilt wird, dass sie Anrecht auf die Transportkostenentschädigung haben. Diese Familien müssen eine Kontoverbindung mitteilen und die Entschädigung wird spätestens im September des Schuljahres ausbezahlt.
Die Familien aus den anderen Gemeinden werden ebenfalls anfangs Schuljahr mittels Schreiben informiert, dass ein Anrecht auf Kostenbeteiligung besteht, sofern das Kind einen längeren Schulweg, wie sechs Leistungskilometer hat. Die Leistungskilometer werden wie folgt berechnet:
Höhenmeter × 10 + Distanz = Leistungskilometer
Berechnungsbeispiel:
120 Höhenmeter × 10 = 1'200m + 4'900m Fahrradweg = 6,1 Leistungskilometer
Der Fahrradweg wird über Google-Maps berechnet. Hat das Kind einen entsprechend langen Schulweg, kann die Familie ein Gesuch um eine Transportkostenentschädigung stellen. Dieses liegt dem Schreiben bei, welches zu Beginn des Schuljahres geschickt wird. Das Gesuch wird durch unsere Schule verifiziert und anschliessend an das Amt für Volksschulen als Bewilligungsinstanz weitergeleitet.
1. Geltungsbereich
Die Urlaubsordnung regelt das Urlaubswesen.
2. Zweck
Die Urlaubsordnung stellt eine einheitliche Urlaubsregelung an der Schule sicher.
3. Grundsatz
Als Urlaub gilt jede schriftlich beantragte und bewilligte Abwesenheit von der Schule.
4. Urlaubstag
Jede Schülerin und jeder Schüler kann pro Schuljahr 1 Tag oder 2 Halbtage für die eigenen Bedürfnisse schulfrei erhalten, sofern die Eltern damit einverstanden sind und keine Einschränkungen vorliegen. Einschränkungen:
- an besonderen Klassen- oder Schulanlässen wie Exkursionen, Wandertagen, Schulreisen, Lagern, Sporttagen, Papiersammeln, etc.
- am letzten Schultag vor und am ersten Schultag nach den Ferien.
- Fällt ein Gesuch unter den Bereich „Einschränkungen“, so ist die Schulleitung Bewilligungsinstanz.
Die Schülerin oder der Schüler hat das Gesuch um Bezug des Urlaubstages spätestens 1 Woche vorher der Klassenlehrperson schriftlich einzureichen.
Das Gesuch muss den Verwendungszweck des Urlaubstages angeben sowie die Unterschrift der Erziehungsberechtigten enthalten.
Der Bezug des Urlaubstages bedarf der Bewilligung der Klassenlehrperson. Die Schulleitung ist Beschwerdeinstanz gegenüber deren Entscheid.
Die Klassenlehrperson notiert die Abwesenheit im Klassenbuch resp. im Schulnetz.
5. Urlaub und Dispensation
Die Schulleitung entscheidet über Urlaube nach Ausschöpfen des Urlaubstages, Urlaube, die länger als 1 Tag dauern sowie Ferien-, Feiertagsverlängerungen und «Brücken-Tage».
Urlaubsgesuche sind zwei Wochen vor Urlaubsbeginn der Klassenlehrperson zur Stellungnahme einzureichen. Diese leitet das Gesuch an die Schulleitung (Bewilligungsinstanz) weiter.
Die Schulleitung entscheidet über Urlaube ab 11 Tagen (2 Wochen) Dauer. Urlaubsgesuche sind vier Wochen vor Urlaubsbeginn der Schulleitung mit Kopie an die Klassenlehrperson zur Stellungnahme einzureichen.
6. Nacharbeiten des verpassten Stoffes
Die Schülerinnen und Schüler haben sich bei Schulversäumnissen selbst über den verpassten Stoff und über Nachholarbeiten zu informieren.
Verpasste Prüfungen werden in der Regel nach der Abwesenheit nachgeholt.
Bei längerer Abwesenheit empfehlen wir, sich bei Klassenkameraden laufend über den Schulbetrieb und die Hausaufgaben zu orientieren.
Treten Probleme auf, sollte mit der Klassenlehrperson Kontakt aufgenommen werden.
Pflichtenheft der Zimmerverantwortlichen
- Die Zimmerchefs putzen nach jeder Stunde unaufgefordert die Wandtafel.
- Sie lüften das Zimmer während den Pausen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Fenster geschlossen sind, wenn die Klasse nicht im Klassenzimmer ist.
- Nach der letzten Vormittagsstunde
- schliessen sie die Fenster
- löschen sie das Licht
- Nach der letzten Nachmittagsstunde
- kontrollieren sie, dass aufgestuhlt ist
- wischen sie den Boden
- schliessen sie die Fenster
- Die Klassenkameradinnen und -kameraden unterstützen die Zimmerchefs, indem sie:
- ihren Arbeitsplatz aufräumen
- aufstuhlen
- Abfälle in den Papierkorb werfen
- Pet-Flaschen in die Pet-Sammlung werfen
- Die Schülerinnen und Schüler schmücken das eigene Zimmer nach Absprache mit der Klassenlehrperson.